Unverbindlich anmelden!
Infotelefon: 030 / 477 96 0

Wie bekomme ich einen Krippen-Platz für mein Kind?

Sie sind neugierig auf die Wolkenzwerge? Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit der Krippen-Leitung, um sich ein Bild von uns zu machen. Wenn Ihnen unser Konzept und unsere Einrichtung gefallen und im gewünschten Zeitraum noch Plätze frei sind, können Sie sich vor Ort verbindlich für einen Krippenplatz anmelden.

Wie und bei wem wird der Kita-Gutschein beantragt?

Der Kita-Gutschein wird beim zuständigen Jugendamt beantragt. Zuständig ist das Jugendamt, bei dem die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil ihren/seinen Wohnsitz haben/hat. Der entsprechende Antrag ist frühestens 6 Monate, spätestens 2 Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn zu stellen.

Falls Ihnen kein Kita-Gutschein zustehen sollte, können wir Ihnen bei den Wolkenzwergen auch einen privat finanzierten Krippenplatz zur Verfügung stellen.

Antragberechtigte

Die sorgeberechtigten Eltern bzw. das sorgeberechtigte Elternteil oder weitere berechtigte Personen, wie z.B. Pflegeeltern, sind berechtigt, einen Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Begründung des Bedarfs müssen neben den Personendaten auch Nachweise über das Einkommen der Zahlungsverpflichteten beigebracht werden. Hierzu gehören ggf. Bescheinigungen über die ausgeübte Tätigkeit, Angaben über die Wegezeiten von und zur Arbeitsstelle usw. In jedem Fall benötigt werden:

  • Personalausweise der Eltern (Vorder- und Rückseite)
  • bei ausländischen Antragstellern der Pass und die Meldebestätigung
  • bei Zuzügen die Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz
  • Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder
  • Einverständniserklärung zur Anmeldung des Kindes des sorgeberechtigten Elternteils, welches nicht unterschrieben hat, oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
Auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung finden Sie umfangreiche Informationen zum Kita-Gutschein.